Dr. Berit Kann

 

Zur Person:

 

 

 

Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Genf, dort auch am Institut Universitaire de Hautes Etudes Internationales (IUHEI), Paris, München und Hamburg. Diverse Auslandspraktika und Aufenthalte u.a. bei den Vereinten Nationen in Genf und New York.

 

 

 

1991 Assistentin an der strafrechtlichen Fakultät der Universität Hamburg und im Anschluss bis 1994 wissenschaftliche Assistenz am Lehrstuhl von Prof. Dr. Urs Kindhäuser mit abschließender Promotion.

 

 

 

1996 Gründung der eigenen Kanzlei.

 

 

 

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin Leitung einer Arbeitsgemeinschaft für Referendare und mehrere Jahre ehrenamtliche Tätigkeit für die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.